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In einer aktuellen Stellungnahme weist die Arzeimittelkommission der deutschen Ärzteschaft (AKdÄ) darauf hin, dass die Daten aus vier großen epidemiologischen Studien nicht zu übereinstimmenden Ergebnissen bezüglich eines erhöhten Krebsrisikos unter Einnahme von Insulin glargin (Lantus®)kommen. Dennoch sei ein solcher Zusammenhang biologisch plausibel.
Es wird vermutet, dass Insulin glargin das Wachstum bereits vorhandener Krebsvorstufen oder Krebszellen beschleunigt. Eine krebserzeugende Wirkung hingegen ist unwahrscheinlich. Die AKdÄ hat bereits früher darauf hingewiesen, dass die Verordnung von Insulin glargin sorgfältig erwogen werden sollte. Da der Zusatznutzen gegenüber anderen vergleichbaren Verzögerungsinsulinen gering ist, sollte eine Neubewertung der Nutzen und Risiken von Insulin glargin vorgenommen werden. Derzeit werden die aktuellen Studien zusammen mit weiteren wissenschaftlichen Daten einer sorgfältigen Prüfung unterzogen, unter anderem durch die Europäische Arzneimittelagentur (EMEA).
Zum gegenwärtigen Zeitpunkt sieht die Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft (AkdÄ) keinen unmittelbaren Handlungsbedarf im Sinne einer Therapieänderung. Eine Neueinstellung von Patientinnen und Patienten mit Diabetes mellitus Typ 2 auf Insulin glargin sollte derzeit jedoch nicht erfolgen. Bei Patienten mit Tumorerkrankungen sowie bei verunsicherten Patienten sollte frühzeitig die Behandlung mit Humaninsulin als Alternative in Betracht gezogen werden. Die AkdÄ rät Patientinnen und Patienten, das ihnen verordnete Insulin auf keinen Fall eigenmächtig abzusetzen oder die Dosis unkontrolliert zu vermindern, sondern sich mit dem behandelnden Arzt in Verbindung zu setzen.
Quelle: Patienten-Information.de
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